Ihr Abteilzugang wird bei Zahlungsverzug oder nach erfolgter Rücklastschrift automatisch über das Zutrittskontrollsystem gesperrt. Sobald der Mieter mit der Bezahlung von Forderungen aus und/oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag mehr als 90 Tage ganz oder zum Teil (min. > eine 4-Wochenmiete) in Verzug ist, endet der Vertrag ohne Erfordernis einer Kündigung.
Für den Fall, dass nach Beendigung des Mietvertrages das Abteil nicht ordnungsgemäß geräumt und an den Vermieter übergeben worden ist, beauftragt und bevollmächtigt hiermit der Mieter den Vermieter, im Namen und auf Kosten des Mieters die nachfolgenden Ersatzmaßnahmen vorzunehmen:
- Das Schloss am Abteil zu öffnen, ohne Ersatz für das Schloss leisten zu müssen, und/oder ein neues Schloss anzubringen und das Abteil zu betreten.
- Die im Abteil noch gelagerten Waren/Gegenstände zu entfernen und ggf. in einem anderen, vom Vermieter ausgewählten, Lager zu lagern und/oder
- diese an einen Dritten zu veräußern und zu übereignen. Der dabei erzielte Kaufpreis wird mit den offenen Forderungen des Vermieters verrechnet und ein etwaig übersteigender Betrag auf ein vom Mieter mitzuteilendes Konto überwiesen oder ggf. auf ein Treuhandkonto einbezahlt und/oder
- nach Ermessen des Vermieters die eingelagerten Waren/Gegenstände zu entsorgen, wenn und soweit eine Lagerung und/oder freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und/oder wegen der Verderblichkeit und/oder aus sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist.
Die Ersatzmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Vermieter den Mieter, der diesen Auftrag bzw. diese Vollmacht in Schriftform widerrufen kann, in einem Schreiben (Ankündigung der Lagerräumung/Lagerverwertung) an die zuletzt bekannt gegebene Adresse, unter Ankündigung der Ersatzmaßnahmen, vergeblich aufgefordert hat, das Abteil innerhalb eines Monats ab Datum der Absendung zu räumen und gegebenenfalls die offenen Forderungen vollständig zu begleichen.
Zur Verifizierung Ihrer Adresse und zur Prüfung der Bonität im Falle von Zahlungsverzug übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an die IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH, Augustinus Str. 11b, 50225 Frechen.
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Anschrift, Mailanschrift und ggfs. Telefonnummer) zum Zweck der Bonitätsprüfung sowie zur Prüfung auf Zustellbarkeit der angegebenen Anschrift an die IHD Gesellschaft für Kredit und Forderungsmanagement mbH, Augustinus Str. 11b, 50225 Frechen.
Rechtsgrundlage dieser Übermittlung sind Art 6 I b DSGVO und Art 6 I f DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage des Art 6 I f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz der personenbezogenen Daten erfordern, überwiegen.
Im Fall des Zahlungsverzugs beauftragen wir die IHD mit der Forderungsrealisierung. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art 6 I b DSGVO, da die Rechtsdienstleistung der Vertragsabwicklung dient. Die IHD übermittelt zudem Daten aus dem Forderungseinzug gemäß Art 6 I f, III 3, IV, DSGVO unter den Voraussetzungen nach § 24 GDSG und gemäß den Anforderungen des § 31 II S.1, Nr. 4 BDSG an den internen Bereich der Wirtschaftsauskunftei und an externe Wirtschaftsauskunfteien, wobei diese Daten dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können.
Detaillierte Informationen zu unserer Vertragspartnerin, der IHD, im Sinne des Art 14 DSGVO, also dem Geschäftszweck, dem Zweck der dortigen Datenspeicherung, der Rechtsgrundlage, den Datenempfängern der IHD, zum Selbstauskunftsrecht und dem Recht auf Löschung und Berichtigung und dem Profiling finden Sie unter folgendem Link: https://www.ihd.de/datenschutz.