Folgende Gegenstände sind von einer Lagerung ausgeschlossen:

  • Illegale Gegenstände, Gegenstände deren Lagerung der behördlichen Genehmigung unterliegen und Gegenstände, welche die Gefährdung des Vermieters bzw. Dritter mit sich bringen könnten.
  • Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet.
  • Feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände (z.B. Lacke, Fisch).
  • Illegale Gegenstände wie Waffen, Suchtstoffe, Produkte von artengeschützten Tieren, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art.
  • Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden.
  • Gegenstände, welche geneigt sind von Motten befallen zu werden (insbesondere Teppiche, Lodenmäntel, Matratzen) sind nur mit entsprechenden geschlossenen Mottenschutzfolien zu lagern.
  • Wertgegenstände wie Pelze, Juwelen und Bargeld.
  • Teppichen über 2.000 Euro Einzelwert, keine Gobelin Teppiche, Gegenstände mit einem Alter über 100 Jahre.